Das spanische RITE verlangt für Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Kälteanlagen über 290 kW Nennleistung ein System für Gebäudeautomation und -steuerung, sofern dies technisch und wirtschaftlich machbar ist. Das System muss den Verbrauch aufzeichnen und analysieren, Effizienzverluste erkennen und mit den Anlagen kommunizieren. Die EU-Richtlinie von 2024 senkt die Schwelle bis Ende 2029 auf 70 kW.
Was genau sagt die Vorschrift?
Die Pflicht steht in der technischen Anweisung IT 1.2.4.3.5 der spanischen Verordnung über gebäudetechnische Wärmeanlagen (RITE), eingeführt durch das Real Decreto 178/2021. Sie betrifft Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung über 290 kW für Heizung, Kühlung oder mit Lüftung kombinierte Anlagen.
Voraussetzung ist die technische und wirtschaftliche Machbarkeit. Das ist keine automatische Ausnahme: Wird kein System installiert, sollte sich begründen lassen, warum.
Was muss das System können?
Ein programmierbarer Thermostat je Etage erfüllt diese Funktionen nicht. Ebenso wenig ein System, das steuert, aber weder aufzeichnet noch meldet.
| Geforderte Funktion | In der Praxis |
|---|---|
| Den Energieverbrauch laufend überwachen, aufzeichnen und analysieren und seine Anpassung ermöglichen | Angebundene Zähler und Analysatoren, mit Verlauf und der Möglichkeit, Zeitpläne und Sollwerte anzupassen |
| Die Effizienz des Gebäudes vergleichend bewerten, Effizienzverluste erkennen und die verantwortliche Person informieren | Vergleiche, Alarme bei Abweichungen und Meldungen an die Haustechnik |
| Mit den Anlagen und Geräten des Gebäudes kommunizieren, herstellerübergreifend interoperabel | Offene Protokolle wie KNX, BACnet oder Modbus statt geschlossener Systeme |
Was ändert sich mit der EU-Richtlinie von 2024?
- Die Richtlinie (EU) 2024/1275 behält die Schwelle von 290 kW bei, mit Frist zum 31. Dezember 2024.
- Sie fügt eine zweite Schwelle hinzu: Nichtwohngebäude über 70 kW müssen bis zum 31. Dezember 2029 ausgestattet sein.
- Sie fügt eine Funktion hinzu: die Überwachung der Raumklimaqualität.
- Spanien muss diese Änderungen in nationales Recht überführen; bei jeder jetzt geplanten Sanierung sollten sie berücksichtigt werden.
Wie erfahre ich, ob mein Gebäude betroffen ist?
Dieser Ratgeber dient der Information. Maßgeblich für den Einzelfall sind der Wortlaut des RITE und die Beurteilung des zuständigen Fachplaners.
- Addieren Sie die Nennleistung der Wärmeerzeuger oder der Kälteerzeuger, wie sie im Projekt oder in der Bescheinigung der Anlage steht.
- Liegt sie über 290 kW, gilt die Pflicht bereits. Liegt sie zwischen 70 und 290 kW, wird sie in den nächsten Jahren gelten.
- Prüfen Sie, was das vorhandene System leistet: Steuert es, ohne aufzuzeichnen, zu analysieren oder zu melden, erfüllt es die Vorgabe nicht.
- Bitten Sie Ihren Wartungsbetrieb oder einen Integrator um einen Bericht darüber, was fehlt und wie machbar es ist.